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Bewerben mit Behinderung – selbstbestimmt

Ob und wann du eine Behinderung oder Erkrankung erwähnst, entscheidest du. Hier erfährst du, was dafür und dagegen spricht – und welche Unterstützung es gibt.

6 Min. Lesezeit Stand: Für deine Situation

Angeben oder nicht?

Deine Entscheidung

Gute Gründe dafür

  • Du brauchst am Arbeitsplatz Anpassungen (z. B. Hilfsmittel, Pausen)
  • Lücken oder ein besonderer Weg lassen sich offen erklären
  • Öffentliche Arbeitgeber laden schwerbehinderte Bewerber:innen bei fachlicher Eignung grundsätzlich zum Gespräch ein
  • Der Betrieb kann Förderungen für die Beschäftigung beantragen

Gute Gründe dagegen

  • Die Behinderung spielt für die Arbeit keine Rolle
  • Du möchtest zuerst mit deinen Fähigkeiten überzeugen
  • Du erwähnst es lieber später im Gespräch

Wenn du es nennst

  • Kurz und sachlich, ohne Diagnose-Details
  • Mit Blick auf die Arbeit: „Ich arbeite mit einer Lesehilfe und komme damit gut zurecht.“
  • Im Anschreiben oder erst im Gespräch – beides ist möglich
Rechte

Was du wissen solltest

Niemand darf dich wegen einer Behinderung benachteiligen – das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach einer Behinderung musst du im Bewerbungsverfahren in der Regel nicht von dir aus berichten.

Wenn du eine anerkannte Schwerbehinderung hast oder gleichgestellt bist, gelten zusätzliche Schutzrechte. Öffentliche Arbeitgeber müssen dich dann zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern dir die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. In vielen Betrieben gibt es außerdem eine Schwerbehindertenvertretung, die dich unterstützen kann.

Unterstützung

Hier bekommst du Hilfe

01

Reha-Beratung der Agentur für Arbeit

Berät zu Ausbildung, Umschulung und Hilfen beim Einstieg in Arbeit.

02

Integrationsfachdienst (IFD)

Begleitet Menschen mit Behinderung bei der Suche nach Arbeit und im Betrieb.

03

Berufsbildungswerk

Jobcoaching und Ausbildungsbegleitung unterstützen bei Bewerbung, Praktikum und VAmB.

04

Inklusionsamt

Fördert Hilfsmittel und Anpassungen am Arbeitsplatz und berät Betriebe.

Im Gespräch

So sprichst du darüber

Wenn du deine Behinderung oder Erkrankung ansprichst, bleib bei dem, was für die Arbeit wichtig ist: Was kannst du gut? Was brauchst du, um gut zu arbeiten? Zum Beispiel: „Ich höre auf einem Ohr schlechter. In Besprechungen setze ich mich deshalb gern so, dass ich alle gut sehe – dann klappt das problemlos.“

Betriebe wissen oft nicht, welche Unterstützung es gibt. Es kann helfen zu erwähnen, dass dich das Berufsbildungswerk oder ein Integrationsfachdienst begleitet und dass es Beratung für Arbeitgeber gibt. Das nimmt Unsicherheit – auf beiden Seiten.

FAQ

Häufige Fragen: Bewerben mit Behinderung

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, das ist freiwillig. Wenn du möchtest, dass besondere Schutzrechte (z. B. die Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber) greifen, solltest du sie in der Bewerbung erwähnen.

Darf der Betrieb im Gespräch nach meiner Behinderung fragen?

Fragen nach einer Behinderung sind vor der Einstellung in der Regel nicht zulässig. Erlaubt ist die Frage, ob du die Aufgaben der Stelle ausüben kannst.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Eine Anpassung, damit du die gleichen Chancen hast – etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel bei Prüfungen. In der Ausbildung beantragst du ihn bei der zuständigen Kammer, das BBW hilft dabei.

Bekommt der Betrieb Unterstützung, wenn er mich einstellt?

Oft ja, z. B. Zuschüsse oder Hilfen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes. Agentur für Arbeit und Inklusionsamt beraten Betriebe dazu.

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